Die Bobath-Methode ist in der Behandlung erwachsener Patienten das wohl bedeutenste Pflege- und Therapiekonzept. Es wurde seit den 40er Jahren von Berta Bobath und ihrem Mann, dem Neurologen Dr. Karl Bobath entwickelt. Seither wurde es weltweit kontinuierlich weiterentwickelt.
Es eignet sich besonders zur Rehabilitation von Patienten mit erworbenen Hirnschäden wie z.B. Apoplex (Schlaganfall), Parkinson, Multiple Sklerose, etc. All diese Erkrankungen gehen mit zentralen Lähmungen, Muskelspannungs-störungen (Spastik) und Störungen der Körperwahrnehmung einher.
Mit dem Bobath-Konzept wird im Gegensatz zu herkömmlichen Methoden keine Kompensation der Lähmungen, sondern das Wiedererlernen verlorener Bewegungen erreicht. Dies setzt intensive Mitarbeit des Patienten, der Angehörigen und des in der Therapie noch involvierten Personen (z.B. Pflegedienste) voraus.
Dadurch wird der Patient in den Aktivitäten des täglichen Lebens selbständiger und ein frühzeitiger Einsatz von Hilfsmitteln oder eine dauernde Pflegebedürftigkeit können hinausgezögert oder gar verhindert werden.
Ziel der Therapie ist die Differenzierung funktioneller Fähigkeiten, Erweiterung der Handlungskompetenz und größtmögliche Selbständigkeit im Lebensumfeld.
Im Unterschied zu anderen Therapieformen existieren im Bobath-Konzept keine standardisierten Übungen, sondern im Vordergrund stehen individuelle und alltagsbezogene therapeutische Aktivitäten.
Dies betrifft Bereiche wie Kommunikation, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, An- und Auskleiden Fortbewegen, Spiel und Beschäftigung. Es ist die Aufgabe des,
Therapeuten, die spezifischen Erfordernisse - wenn immer möglich mit dem betroffenen Menschen und den ihn betreuenden Personen – herauszufinden.
Daraus resultiert zum einen die Vermittlung spezifischer „Handhabungs-Anleitungen“ an die betreuenden Personen, zum anderen die Anpassung des Umfeldes (Lagerungs,- Sitz-, Steh- und Fortbewegungshilfen sowie die Anpassung von Gebrauchsgegenständen) an die individuellen Bedürfnisse.
Für diese Technik ist eine spezielle Fortbildung notwendig, die mit einer Zertifikatsprüfung endet.
Auf der Verordnung muss dann der Arzt „Krankengymnastik nach Bobath“ bzw. „KG ZNS“ vermerken.
Der Wortlaut „Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis“ reicht den Krankenkassen zur Abrechnung nicht mehr aus.
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